Mißbrauch bei der CE-Kennzeichnung

Das als allgemein bekannte CE-Kennzeichen steht für „Conformité Européenne“. Mit dem Aufbringen dieses Zeichens erklärt der Hersteller, dass das Produkt den allgemeinen Richtlinien und dem Stand der Technik entspricht.

CE-Kennzeichnung entsprechend der Harmonisierung innerhalb der EU

Für die meisten Elektro- und Elektronik-Produkte bedeutet das  die Beachtung der Richtlinien:

  • Produktsicherheitsrichtlinie 2001/95/EG (Sicherheit für den Verbraucher)
  • Niederspannungsrichtlinie 2006/95/EG (Gewährleistung des störungsfreien Betriebes)

Entsprechend den Richtlinien gilt die Anwendung produktspezifischer Normen. (z.B. für Straßenleuchten: DIN EN 60598-2-3 mit weiteren untergeordneten Normen)

Vorsicht jedoch ist geboten bei Importen aus China. Hier verwenden vereinzelte Hersteller abweichende Kennzeichnungen, welche lediglich auf “China Export” hinweisen.

Weiterführende Informationen finden Sie hier:

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